Zivilklausel statt Rüstungsforschung!
Zivilklausel kurz und knapp
Eine Zivilklausel ist die Selbstverpflichtung einer Hochschule nur zu friedlichen Zwecken zu lehren und zu forschen. Das heißt, dass sie Forschungsaufträge, Stiftungsprofessuren oder Drittmittelprojekte ablehnt, wenn deren Ergebnisse militärisch genutzt werden sollen.
Absichtserklärung
Eine Grausamkeit des Krieges besteht in der Missachtung menschlichen Lebens, der blinden Zerstörung, in der Menschen sich nur noch als Tod-Feinde gegenüberstehen. Eine andere Grausamkeit des Krieges besteht darin, das Ermorden von Menschen rationalisiert zu haben. Diese Rationalisierung zeigt sich in immer effektiveren Tötungsmaschinen und Unterstützungstechnologie. Zudem machen es die Transportsysteme und die Produktivität der Industrie immer einfacher, in windeseile an jeden Ort der Welt massenhaft Waffen zu liefern.
Die Verantwortung tragen daher nicht allein diejenigen, die zu den Waffen rufen oder diese einsetzen. Wer mit Waffen oder ihrer WeiterentwicklungGeld verdienen will, beschwört Krieg, die bewaffnete Konflikt-”lösung”. Selbst für jene, die den Krieg als letztes, aber legitimes Mittel ansehen, dürfte klar sein: Forschung und Produktion für den Krieg darf nicht dem gesellschaftlichen Diskurs entzogen sein. Somit ist es diesem Diskurs ebenfalls anheim zu stellen, welche zivile, nicht nur militärische, Forschung und Produktion für Kriegszwecke eingesetzt wird. Eine
Zivilklausel soll es ermöglichen überhaupt erst in diesen Diskurs treten zu können.
Für uns ist die Zivilklausel keine Regel, die bereits aus ihrer Formulierung heraus jede konkrete Fallentscheidungen voraussagen kann. Es wäre eine Missdeutung aller Regeln und Gesetze, wenn sie unabhängig ihres Gebrauchs bewertet werden würden. Nicht Menschen sollen geregelt werden, sondern Menschen sollen Regeln anwenden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass komplizierte Fälle in der Bewertung von Forschung und Lehre im Zusammenhang mit Rüstungskooperationen keine Gegenargumente für eine
Zivilklausel sind. Im Gegenteil offenbaren solche Fälle gerade die Wichtigkeit einer solchen Klausel, damit überhaupt nach Zielen von Forschung und Anwendung von Forschungsergebnissen gefragt werden kann.
Die Möglichkeit zu fragen und ernsthafte Antworten zu bekommen, ist eine oft vergessene Voraussetzung für Partizipation. Es ist ihre erste, niedrigste Stufe: Partizipation durch Transparenz. Ohne diese Möglichkeit ist sinnvolles Mitgestalten, ist praktische Demokratie nicht möglich. Doch selbst diese erste Stufe bleibt unereichbar durch eine vom Staat durchgesetzte Geheimhaltung von mit öffentlichen Geldern mitfinanzierten Projekten. Wir sagen es gerade heraus: Ja, mit der Zivilklausel wollen wir die Universität, Unternehmen und sonstige Auftraggeber in ihrer Forschung an der Universität kontrollieren. Ja, mit der Zivilklausel wollen wir unseren Beitrag leisten, dass am Krieg nicht verdient werden kann. Und ja, mit der Zivilklausel wollen wir neue Wege zur Konfliktbewältigung einschlagen. Dies sind keine ungewöhnlichen Bekenntnisse, sondern die notwendigen Folgen einer ernstgemeinten Zivilklausel, eines ernstgemeinten Antimilitarismus.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass es Situationen in der Geschichte gegeben hat, in denen der Krieg ultima ratio zur Verhinderung von Katastrophen gewesen ist. Doch jeder Krieg ist vermeidbar, aber nicht zu jeder Zeit an jedem Ort. Kriege sind dann die Konequenz des einmal ins Rollen gebrachten Steines. Daher müssen wir uns den Anfängen erwehren. Die militärische Lösung von Konflikten ist nicht alternativlos. “Nie wieder Krieg” ist der Aufruf alle Verhältnisse umzuwerfen und Entwicklungen zu vermeiden, die Krieg hervorbringen.
Eine Zivilklausel ist ein kleiner Beitrag dazu. Sie soll alle Universitätsangehörige in die Lage versetzen, ihre Verantwortung für eine friedliche Konfliktlösung wahrnehmen zu können. Wir alle müssen uns in die Beantwortung der Frage einmischen können, in welcher Welt wir wie leben wollen.